UNSERE AGBs
1. Geltungsbereich
1.1
Die BCS Blecher Computer Systeme (nachfolgend BCS
genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2
Von diesen
Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden
unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.4
Die
unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer
Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet.
Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche
Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains,
der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei
Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand
des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden
Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind,
gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die
DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste
1.5
Soweit
Webhosting-, Webservices-, Serverhosting- oder andere
Internetserviceverträge Gegenstand des Vertrages sind, selten die
Geschäfts und Lieferbedingungen des jeweiligen Dienstleister.
1.6
Bei
Vermittlung von Produkten oder Dienstleistungen werden die
Geschäftsbedingen der Produkthersteller, oder der Dienstleister
anerkannt. Dieses gilt ins Besondere für die Vermittlung von xDSL
Verträgen.
2. Vertragsgrundlagen
Sofern BCS ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens BCS wirksam.
3. Leistungspflichten
3.1
Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten xDSL Tarif
nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des Internet-Zugangs auf bis
zu 768 kbit/s beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt,
die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen
oder Netzwerken mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer
oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine
Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif
mit zentraler Einwahl nutzt. Für eventuell mitgelieferte Software
gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen
Herstellers.
3.2
BCS gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner
Server von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in
denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die
nicht im Einflussbereich von BCS liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. BCS kann den
Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des
Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder
gespeicherter Daten dies erfordern. Ein Recht auf Schadensersatz von
entgangenen Einnahmen durch Nichterreichbarkeit oder Nichtverfügbarkeit
wird ausgeschlossen.
3.3
Soweit nichts anderes vereinbart, ist
ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat enthalten in allen
Webhosting oder Serverpaketen enthalten. Das genutzte
Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem
Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails,
Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des
Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein
Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausendvierundzwanig
Byte.
3.4
Innerhalb eines bei BCS gebuchten Tarifes darf der
Kunde nur eine eigene Domain oder eine Domain eines Unternehmens
einstellen, an dem der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder dessen
Geschäftsführung dem Kunden obliegt.
3.5
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreit
4.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird
BCS im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation
zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. BCS hat auf die
Domain-Vergabe keinen Einfluss. BCS übernimmt keine Gewähr dafür, dass
die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden
und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
Bestand haben.
4.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm
beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen
Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung
einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden
beruhen, stellt der Kunde BCS, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen,
die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für
die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
5. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
5.1
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche
Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus
einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande,
gilt die vertragliche Leistung von BCS mit Nutzung durch den Kunden als
abgenommen.
5.2
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von BCS. Kommt der Kunde mit
der Zahlung in Verzug, kann BCS, unbeschadet sonstiger Rechte, die
gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies
dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
6. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
6.1
Der Kunde erhält von BCS für die Vertragsdauer ein
nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird
der Kunde von BCS für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so
gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser
Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle
Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst
dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm
besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und
den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die
Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
6.2
Der
Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm
nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm
gleichzeitig nur auf einem Rechner je Einzelplatzlizenz nutzen. Eine
"Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im
Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet.
Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem
Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
6.3
Die
von BCS erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der
Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel
Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf
ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen
Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter
Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die
Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen
übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen
vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer
gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern
gleichzeitig aktiv benutzt werden.
6.4
Der Kunde darf
Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die
notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das
Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt
werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von BCS nicht verändern
oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer
Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu
übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln
(Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen,
sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das
Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
6.5
Mit
dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit
Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an
Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und
Werbehilfen, die der Kunde von BCS erhalten hat. Der Kunde löscht alle
gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren
Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen
vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber BCS bestehen über eine
eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
6.6
Für
jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 6.1 bis
6.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde BCS unter Ausschluss der
Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR
5,000,00.
7. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeend
7.1
BCS ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf
Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden
anzunehmen.
7.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des
Kundenantrags (Auftragsbestätigung) durch BCS oder mit der ersten
Erfüllungshandlung zustande. Ist der Gegenstand der Auftragsbestätigung
abweichend vom Gegenstand der Bestellung, gilt der Gegenstand der
Auftragsbestätigung als Gegenstand des Vertrages. Sofern gegen diese
Auftragsbestätigung durch den Kunden - bei Nichtkaufleuten innerhalb
einer Frist von 30 Tagen, bei Kaufleuten innerhalb einer Frist von 14
Tagen - kein Widerspruch eingelegt wurde, gilt der Gegenstand der
Auftragsbestätigung als Vertragsinhalt. BCS ist zum Ablauf dieser Frist
Erfüllungshandlungen ruhen zu lassen.
7.3
Ist der Vertrag auf
unbestimmte Zeit geschlossen und der Vertragsgegenstand keine
Dienstleistung, können der Kunde und BCS das Vertragsverhältnis ohne
Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen
Monatsende kündigen. Ist Vertragsgegenstand ein Webhosting-Tarif, ein
Ready-to-run-Server, ein Root-Server, ein Shop, ein MS Sharepoint-Tarif
oder ein DSL-Tarif, so kann der Kunde vom Vertrag innerhalb einer Frist
von 30 Tagen gerechnet ab Vertragsbeginn zurücktreten. Der Kunde kann
dann, wenn er einen DSL-Tarif mit T-DSL-Neuanmeldung bestellt hat, von
diesem Vertrag nur zusammen mit dem Kaufvertrag über Hardware - sofern
solche erworben wurde - zurücktreten. In allen anderen Fällen gilt das
Rücktrittsrecht bei der Leistung DSL lediglich für die Nutzungsentgelte,
nicht aber für sonstige Leistungen wie die Aktivierung des Anschlusses
bei dem Telekommunikationsanbieter sowie für erworbene Hardware. Tritt
der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist zurück, wird BCS alle bis zu
diesem Zeitpunkt vom Kunden gezahlten Entgelte an diesen
zurückerstatten. Die Kosten einer Rücksendung trägt der Kunde. Darüber
hinaus gilt Ziffer 7.8 entsprechend.
7.4
Ist der Vertrag auf
bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine
Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf
um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter
Berücksichtigung der in Ziffer 7.3 geregelten Frist möglich.
Dienstleistungsverträge (Wartungs und Supportverträge) haben immer eine
Mindestlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängern sich automatisch um ein
volles Jahr, falls nicht 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit des
Vertragsjahres gekündigt wird. (s.Ziffer 7.11)
7.5
Unberührt
bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund liegt für BCS insbesondere dann vor, wenn der
Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder
auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit
einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug
gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind,
mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät,
schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 6., 12.1, 12.2, 13.1 bzw. 13.4
geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener
Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 13.5
geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die
Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
7.6
Im
Falle der von BCS ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist BCS
berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen
Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung
während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen,
falls der Kunde nicht nachweist, dass BCS überhaupt kein Schaden
entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist
als dieser Betrag.
7.7
Für den Fall, dass BCS nach den
Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains
die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht
erhalten kann, ist BCS berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese
Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende
zu kündigen.
7.8
BCS ist berechtigt, die Domain nach
Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte
des Kunden aus der Registrierung der Domain.
7.9
Werden von Dritten gegenüber BCS Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 12.2
geltend gemacht, ist BCS berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich
in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu
sperren. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
7.10
Gegenstand
des Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem
Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den
Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in
Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden
auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne
Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains
erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht
die Kündigung durch BCS verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für
andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich
gebuchte Optionen.
7.11
Rücktritts- und Kündigungserklärungen
bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen per E-Mail werden durch BCS nicht
akzeptiert !
8. Preise und Zahlung
8.1
Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen
über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde
verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie
das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten
Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese
Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen
Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu
schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter
unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet
gegenüber BCS für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt
BCS von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der
vorstehenden Pflichten entstehen.
8.2
BCS ist berechtigt, die
Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf
der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der
Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung widerspricht. BCS verpflichtet sich, den Kunden mit
der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die
Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt BCS die Entgelte durch die
jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall
berechnet BCS Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist
berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des
Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in
jedem Fall der Mindestzins.
8.3
BCS stellt seine Leistungen
monatlich in Rechnung. Beträge unter EUR 150,00 pro Monat werden
halbjährlich im voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde ermächtigt BCS,
die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu
benennenden Kontos einzuziehen.
8.4
BCS ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
8.5
Gegen Forderungen von BCS kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Gewährleistung
9.1
Im Rahmen der Gewährleistung kann BCS Computer,
Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen
vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von BCS über,
soweit die entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum von BCS
standen.
9.2
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach
deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder
Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen
fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig,
insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu
dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels
zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem
Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die
bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar
waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach
ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die
unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die
Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
9.3
Soweit eine
ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert BCS
kostenlos Ersatz. BCS ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der
Lieferung von Ersatzware nachzubessern. BCS ist verpflichtet, sein
Wahlrecht spätestens 30 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei BCS
auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner
Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder
entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu
verlangen.
9.4
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung
gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies
führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
9.5
Der
Kunde hat BCS bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu
unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere
vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger
vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
10. Rechte Dritter
BCS wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch BCS in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde BCS von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und BCS alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von BCS entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von BCS gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
11. Haftung
11.1
Für Schäden haftet BCS nur dann, wenn BCS oder einer
ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt
hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BCS oder
einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die
Haftung von BCS auf solche typische Schäden begrenzt, die für BCS zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
11.2
Die
Haftung von BCS wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden
sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
11.3
Im
Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV)
bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
11.4
BCS
haftet nicht für Änderungen, Einstellungen oder Sperrung der Domain,
sowie Ihrer Inhalte die durch den Hoster veranlaßt wurden.
11.5
BCS
haftet nicht für Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden, wenn diese auf
Namensstreitigkeiten bezüglich der Domain zurückzuführen sind.
11.6
BCS
haftet nicht für Datenverluste die auf durch BCS oder
Erfüllungsgehilfen ausgeführte Arbeiten oder Installation von
Anwendungen und Applikationen zurückzuführen sind.
12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
12.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite
eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines
vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde
wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche
Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den
Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der
Kunde stellt BCS von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der
vorgenannten Pflichten beruhen.
12.2
Der Kunde darf durch die
Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung
seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten
und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine
pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten
Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische
und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum
Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in
Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von
Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde BCS
unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten:
fünftausendfünfzig Euro).
12.3
BCS ist nicht verpflichtet, die
Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß
Ziffer 12.2 oder 13.5 unzulässig sind, ist BCS berechtigt, die Präsenzen
zu sperren. BCS wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme
unterrichten.
12.4
Der Kunde verpflichtet sich
ausschließlich Software oder Mediadateien (Musik,Video, etc.) zum
Download anzubieten, an der er zu 100% Vertriebs- und Eigentumsrechte
besitzt. Eine Verlinkung solcher Downloads auf Zweit und Drittserver
(sog. Sharehoster, z.B. Rapidshare, Megaload,BitTorrent etc.), direkt
oder indirect über Sperrseiten wird dem Kunden untersagt. Für jeden Fall
der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen
verspricht der Kunde BCS unter Ausschluss der Annahme eines
Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von
EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro) pro gesetztem Link.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung durch BCS.
13. Pflichten des Kunden
13.1
Der Kunde sichert zu, dass die BCS mitgeteilten
Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, BCS jeweils
unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf
entsprechende Anfrage von BCS binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle
Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere: Name und
postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift,
E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen
Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift,
E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen
Ansprechpartners für die Domain sowie, falls der Kunde eigene
Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und
sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
13.2
Der
Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in
regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. BCS behält
sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an
den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen
vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
13.3
Der
Kunde verpflichtet sich, von BCS zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste
erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass
unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten
sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches
zur Identifizierung seiner Person gegenüber BCS bei Abgabe von
Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die
bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden,
gelten gegenüber BCS widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der
jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des
Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von BCS nutzen,
haftet der Kunde gegenüber BCS auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem
Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung
durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von BCS abgelegt sind,
nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine
vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten
von BCS oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software
durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf
Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor
er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für
Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von BCS
erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits
geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des
gesamten Systems beseitigen kann.
13.4
Der Kunde verpflichtet
sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine
E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils
gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt
der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist BCS berechtigt, den Tarif
unverzüglich zu sperren.
13.5
Der Kunde ist verpflichtet,
seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des
Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern
oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden
wird. BCS ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht
gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte
auszuschließen. BCS wird den Kunden unverzüglich von einer solchen
Maßnahme informieren. BCS wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich
machen, wenn der Kunde BCS nachweist, dass die Seiten so umgestaltet
wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
13.6
Jedes
Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inclusive-
Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer
wird BCS im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums
und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den
anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der
jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
13.7
Der
Kunde kann gegenüber BCS schriftlich vorgeben, bis zu welcher
Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt
werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze
erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht
mehr möglich.
14. Datenschutz
14.1
BCS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für
die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken
erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter
Datenschutzhinweise abrufbar.
14.2
BCS weist den Kunden
ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der
Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass
der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter
Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer
Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind
unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die
Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern
gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Siegburg. BCS ist
darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen. Für die von BCS auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus
ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen
zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
15.2
Sollten
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des
Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten.
Stand 01.01.2011
1 Euro entspricht 1,95583 DM